Stillen und Arbeiten

Job und Familie vereinbaren © Robert Kneschke - AdobeStock.com

Du bist Mutter geworden und möchtest dein Kind stillen, aber auch deine Arbeit willst (oder kannst) du nicht aufgeben. Du fragst dich, wie du das Stillen und Arbeiten unter einen Hut bringen wirst? Wie lauten die rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz und inwieweit kann dich hierbei deine Familie unterstützen?


Stillen nach dem Mutterschaftsurlaub

Du willst deine Arbeit bald wieder aufnehmen und möchtest dein Baby möglichst lange mit Muttermilch ernähren? Das Recht in der Schweiz steht hierzu auf der Seite der Mutter, die im ersten Lebensjahr ihres Babys dieses auch am Arbeitsplatz stillen möchte oder alternativ hierzu ihre Muttermilch zu bestimmten Zeiten abpumpen muss.

Natürlich geht es nicht an allen Arbeitsplätzen, dass dir dein Baby fürs Stillen von einem Familienmitglied oder einer anderen Bezugsperson vorbeigebracht wird oder du es sogar mit zur Arbeit nehmen kannst. Doch bereits auch die rechtlich eingeräumten Stillpausen für das Abpumpen deiner Muttermilch, um diese dem Baby später füttern zu können, sind eine grosse Erleichterung für alle arbeitenden und stillenden Mütter in der Schweiz.

Stillen und arbeiten – deine Rechte

Wenn du dein Kind während der Arbeitszeit stillen oder Milch abpumpen möchtest, solltest du deine Vorgesetzten frühzeitig darüber informieren, also bevor du wieder in den Job zurückkehrst.

Das Schweizer Recht sieht vor, dass stillenden Müttern (im ersten Lebensjahr des Kindes) während der Arbeit Stillpausen einzuräumen sind, in welcher sie ihr Baby stillen oder sie ihre Milch abpumpen können. Arbeitgeber müssen seit Sommer 2014 diese Zeit entlöhnen, die für das Stillen des Babys oder das Milchabpumpen (Stillpausen) benötigt werden. Der Bundesrat hat am 1. Juni 2014 eine revidierte Verordnung zum Arbeitsgesetz verabschiedet. Darin ist geregelt, wie viel Stillzeit im ersten Lebensjahr des Babys als bezahlte Arbeitszeit angerechnet werden muss:

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden sind es mindestens 30 Minuten.
  • Bei mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten.
  • Bei mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten. 

Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir für die Möglichkeit des Stillens am Arbeitsplatz oder alternativ für das regelmässige Abpumpen der Milch einen ungestörten Platz zur Verfügung zu stellen und dir diese Stillpausen auch zu gewährleisten. Die abgepumpte Milch kann auf Vorrat gekühlt oder eingefroren werden. Somit ist dein Baby auch mit Muttermilch versorgt, wenn eine andere Person zu ihm schaut.

Bei mamagenda.ch findest du weitere hilfreiche Informationen.

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