Schwanger & Job: Wichtigste Infos

Arbeitsrechte als Schwangere © freeograph - AdobeStock.com

Wenn du schwanger bist, gelten im Berufsalltag nun spezielle Regeln. Alles Wissenswerte über deine Rechte am Arbeitsplatz und Pflichten deines Arbeitgebers erfährst du hier.

Wann sollte ich meinen Arbeitgeber informieren?

Sobald du von deiner Schwangerschaft erfährst, spätestens nach der 12. Schwangerschaftswoche, solltest du deinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Nur dann kann er seinen Verpflichtungen, die er dir gegenüber als Chef hat, nachkommen.

Zum Schutz deiner Gesundheit sind sowohl die erlaubten Tätigkeiten als auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit gesetzlich geregelt. Alle Bedingungen sind vom Arbeitgeber zu prüfen und Personen, die massgeblich mit deinem Schutz zu tun haben, sind zu informieren.

Kündigungsschutz für Schwangere

Vom ersten Tag deiner Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt, darf dein Arbeitgeber euer Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Auch wenn du als Arbeitnehmerin erst später erfährst, dass du zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung bereits schwanger warst, ist die Kündigung unwirksam. Der Kündigungsschutz gilt auch für Schwangere während der Probezeit. Die verkürzten Kündigungsfristen in der Probezeit sind dann nicht gültig.

Wann gilt ein Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter?

Ist dein Gesundheitszustand während der Schwangerschaft kritisch oder sind deine Tätigkeiten mit einem Risiko für dich und dein Kind verbunden, tritt, nach Ausstellung eines ärztlichen Attestes, ein individuelles Beschäftigungsverbot in Kraft. Das heisst, wenn du während deiner Arbeit physikalischen Einflüssen oder chemischen und biologischen Gefahrenstoffen ausgesetzt bist, darfst du, ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe deiner Schwangerschaft, in diesem Bereich nicht mehr beschäftigt werden. Allerdings kann dir dein Arbeitgeber andere Aufgaben, die nicht gesundheitsgefährdend sind, auftragen.

Auch schwere körperliche Arbeit darfst du ab der ersten Schwangerschaftswoche nicht mehr verrichten. Alle Aufgaben, die ein ständiges Bücken, Heben oder Strecken erfordern, darfst du nicht ausführen. Für gelegentliches Heben von Dingen, die mehr als 5 kg wiegen, muss eine technische Hilfe vorhanden sein oder du fragst um Hilfe.


Wie ist die Regelung der Arbeitszeiten und -bedingungen für Schwangere?

Arbeitest du hauptsächlich im Stehen, muss dir dein Arbeitgeber regelmässige Pausen einräumen. Führst du deine Arbeit eher sitzend aus, darfst du jederzeit aufstehen, um dir die Beine zu vertreten. Ausserdem ist dein Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keinerlei Gefahrenquellen vorhanden sind.

Einschränkungen gibt es auch bzgl. deiner Arbeitszeiten: Du darfst max. 9 Std. pro Tag arbeiten (also keine Überstunden leisten).

Schwangere dürfen ab der 8. Woche vor der Geburt zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht beschäftigt werden. Auch während der restlichen Schwangerschaft muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmerinnen, die zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr arbeiten müssen, auf Wunsch eine gleichwertige Tagesarbeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr anbieten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit zwischen der 8. und 16. Woche nach der Geburt. Wenn keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann, haben diese Frauen für die oben genannten Zeiträume Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, ohne allfällige Zuschläge für Nachtarbeit, samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn.

Nacht- oder Schichtarbeit ist für Frauen sowohl für den Zeitraum bis acht Wochen vor der Geburt wie auch für die ganze Stillperiode verboten, wenn es sich um gefährliche und beschwerliche Arbeiten gemäss Mutterschutzverordnung handelt.

Auch Schichtarbeit mit besonders gesundheitsbelastenden Schichtsystemen (die zu einer Kürzung der Ruhezeit führen) oder solche mit mehr als drei aufeinander folgenden Nachtschichten sind unzulässig.

Bereits während der Schwangerschaft an die Rückkehr an den Arbeitsplatz denken?

Wenn du nach der Geburt weiterhin arbeiten möchtest, lohnt es sich, auch darüber mit dem Chef frühzeitig zu sprechen. Kümmere dich zudem um eine gute Kinderbetreuung.

Stillen während der Arbeit - geht das überhaupt?

Ja! Allerdings fragst du dich zu Recht: Wie soll ich denn stillen, wenn ich arbeite? Darf ich das überhaupt in meinem Job?

Nicht nur für die werdende Mutter, sondern auch für Stillende gelten bestimmte Rechte am Arbeitsplatz: Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Std. steht dir eine Stillpause von 30 Min. zu, bei einer Arbeitszeit von täglich mehr als 4 Std. darfst du 60 Min. stillen und bei mehr als 7 Std. Arbeit tägl. hast du 90 Min. Pause zum Stillen zugute.

Welche Schutzfristen gelten am Arbeitsplatz?

Mutterschaftsurlaub: Der Mutterschaftsurlaub beträgt 14 Wochen und beginnt ab dem Tag der Geburt. In dieser Zeit bekommst du, in der Regel, 80 % deines Lohnes in Form von Taggeldern, höchstens aber 196 CHF am Tag. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt darf dich dein Arbeitgeber nicht beschäftigen, danach nur mit deinem Einverständnis.

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