Wunschvormund für das Kind

Wunschvormund für das Kind © zorandim75 / AdobeStock.com

Wenn es zum Tod der Eltern kommt und das Kind oder die Kinder noch unter 18 Jahren sind: Wer übernimmt ab sofort das Sorgerecht für die zerbrochene Familie? Übernimmt die zuständige Behörde sämtliche Entscheidungen oder kann man als Eltern für einen solchen Fall eine entsprechende Vorsorge treffen? Erfahre hier alles Wissenswerte und interessante zum Thema "Wunschvormund" und wie ihr für eure Familie eine Vorsorge treffen könnt.

Sorgerecht für deine Kinder

Stirbt ein Elternteil, dann ist das vor allem für den Partner selbst und auch für die hinterbliebenen Kinder ein tragischer Verlust. Leider gibt es hierzu immer auch rechtliche Aspekte, die vollends geklärt werden müssen, wie z.B. die Frage nach dem Sorgerecht. Beim Tod eines Elternteils erhält automatisch der verbliebene Elternteil das Sorgerecht und den Vormund für das Kind, insofern nicht das Wohle des Kindes dadurch gefährdet ist. Jene gesetzliche Regelung hat unabhängig davon Gültigkeit, ob die Eltern zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren, oder nur einem Elternteil die elterliche Sorge zustand.

Möchtest du für den Fall deines frühzeitigen Ablebens jedoch als alleiniger Sorgeberechtigter nicht, dass der andere Elternteil den Vormund erhält, musst du dieses unbedingt schriftlich festhalten. Dies muss zudem unter der Angabe von entsprechenden Gründen erfolgen, wie z.B. dass dein Kind den anderen Elternteil gar nicht kennt, etc.


Wer übernimmt das Sorgerecht, wenn beide Elternteile versterben

Kommt es zum Tod von beiden Elternteilen und die Kinder sind noch unter 18 Jahren, dann haben diese Kinder erst einmal rechtlich gesehen keine Familie mehr, so dass die Kindesschutzbehörde einschreitet. Diese ist dazu verpflichtet, für den Vollwaisen oder die Vollwaisen, einen geeigneten Menschen zu finden, der die gesetzliche Vertretung, sprich das Sorgerecht übernimmt. War es früher noch der Fall, dass beim Ableben der Eltern die Götti oder der Gotte diese Aufgabe automatisch übertragen bekommen haben, ist es heute Aufgabe der entsprechenden Behörde, einen Verwandten oder Angehörigen zu ermitteln, der diese Aufgabe übernehmen kann und auch möchte. Sollte die Kindesschutzbehörde bei ihrer Suche nicht erfolgreich sein, wird ein Amtsvormund bestellt. Um das zu verhindern und deine Familie zu schützen, solltest du eine Vorsorge treffen, welchen den Fall der Fälle absichert. Die Rede ist hierbei von einem Wunschvormund.

Der Wunschvormund

Um dein Kind nicht in ungeklärten Verhältnissen zurückzulassen, solltest du bereits zu deinen Lebzeiten einen sogenannten Wunschvormund schriftlich festhalten. Diese Aufgabe kann von jedem übernommen werden und muss niemand innerhalb der Familie sein. Es ist aber wichtig, dass du dich mit dem Wunschvormund vorab in Verbindung setzt, um auch wirklich sicherzustellen, dass dieser diese Aufgabe übernehmen möchte und auch kann. Die Behörde ist zwar von Rechtswegen nicht dazu verpflichtet, diesen Wunschvormund auf jeden Fall einzusetzen, hält sich aber in aller Regel an den Wunsch der Eltern, wenn dieser auch mit dem Wohl des Kindes zu vereinbaren ist.

Damit es aber nicht am Ende doch noch zu Unstimmigkeiten kommt, solltest du der Behörde in dem Schreiben unbedingt erklären, warum du diese Person als Wunschvormund einsetzen möchtest. Überprüfe zudem deine Entscheidung in regelmässigen Abständen, um sicher zu gehen, dass sich an deinem Wunsch nichts geändert hat oder der Wunschvormund seine Entscheidung doch anders überlegt hat.

Ausserdem kann es passieren, dass der Wunschvormund aus etwaigen wichtigen Gründen den Vormund doch nicht übernehmen kann. Daher ist es ratsam, wenn du für deinen Wunschvormund auch noch einen "Ersatz" bereithältst, also jemanden der das Sorgerecht übernimmt, wenn ihr als Eltern nicht mehr da seid und auch der eigentliche Wunschvormund nicht mehr zur Verfügung steht.

Immer in mehreren Ausführungen an mehreren Orten

Da du den Wunschvormund auf jeden Fall schriftlich festlegen und festhalten musst, solltest du auch gleich mehrere Exemplare anfertigen. Diese solltest du alle mit deiner handschriftlichen Unterschrift und dem jeweiligen Datum versehen. Ein Exemplar dieses Dokumentes bewahrst du bei deinen eigenen Unterlagen auf und ein Exemplar beim vorgesehenen Wunschvormund. Zudem wäre es ratsam, wenn du ein Exemplar bei der zuständigen Behörde hinterlegst. So kannst du auf jeden Fall sicher sein, dass du in alle Richtungen abgesichert bist. Natürlich kannst du auch eine Ausführung bei deinem Rechtsvertreter hinterlegen, was sich übrigens empfiehlt, wenn du bereits auch ein entsprechendes Testament verfasst und hinterlegt hast.

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