Wann brauchen Familien eine Sorgerechtsverfügung?

Wann brauchen Familien eine Sorgerechtsverfügung? © jchizhe - AdobeStock.com

Viele Familien stellen sich die Frage, wer im Falle ihres plötzlichen Ablebens das Sorgerecht erhält. Was wird aus dem Kind oder den Kindern falls beide Elternteile versterben und vorher kein Vormund bestimmt wurde? Eine Sorgerechtsverfügung ist gut dazu geeignet, Vorsorge zu treffen. Insbesondere können Eltern vorab einige Gedanken festhalten, die sinnvoll auf die aktuelle Situation der Familie abgestimmt sind. Wie wird eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt und wo wird diese hinterlegt? Dieser Artikel bietet Antworten auf einige Fragen.

Wozu eine Sorgerechtsverfügung?

In der Schweizer Gesellschaft findet der Tod mit seinen Konsequenzen selten Erwähnung. Er wird im alltäglichen Leben faktisch ausgeschlossen. Dennoch machen sich Familien mit Kindern häufig Sorgen darüber, was nach dem Tod des einen Elternteils oder beider Elternteile aus den Kindern wird. Diese Frage ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Elternteil die Kinder alleine erzieht.

Ebenso bei einer Erziehung durch beide Eltern könnte dieses Thema knifflig werden. Familien möchten ihre Kinder schliesslich in der Zukunft in guten Händen wissen. Um Vorsorge vor unvorhersehbaren Ereignissen zu treffen, können Elternteile eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen und darin einige Verfügungen treffen.

Wer bekommt Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben?

Früher wurde beim Tod beider Elternteile die Gotte (Taufpatin) oder der Götti (Taufpate) von Amts wegen mit dem Sorgerecht betraut. Diese Regelung hat derzeit keine Bedeutung mehr. Denn die Behörde hat die Pflicht, das Sorgerecht auf eine Person übertragen, die für diese Aufgabe geeignet ist. Dabei wird neben der sozialen Bindung auf die soziale und wirtschaftliche Situation des Vormunds abgestellt. Falls unter den Angehörigen wie den Verwandten oder Bekannten niemand als Vormund gefunden werden kann, wird ein Amtsvormund ausgewählt und bestellt. Eine Familie, die ihre Kinder in der Zukunft in guten Händen wissen möchten, sollten noch zu Lebzeiten einen Vormund auswählen und in einer Sorgerechtsverfügung näher bezeichnen.


Wer soll das Sorgerecht bekommen?

Bereits bei der Geburt haben sich viele Familien Gedanken gemacht, wer ausser ihnen selber für das Kind sorgen könnte. Dabei wurden eine oder mehrere Taufpaten benannt. Neben den zuvor ausgewählten Personen können noch andere Menschen als zukünftige Sorgerechtsberechtigte in Betracht kommen wie nahe Verwandte oder gute Bekannte. Eltern sollten darauf achten, dass es sich dabei um Personen handelt, die der Familie nahe stehen. Daneben ist die wirtschaftliche und soziale Situation beachtlich. Bestimmte Kriterien müssen eingehalten werden. Die ausgewählte Person sollte in der Lage sein, die Erziehung für das Kind zu übernehmen, ihm im besten Fall eine Ersatz-Familie zu bieten und es finanziell zu unterstützen.

Was wird in einer Sorgerechtsverfügung festgehalten?

Aus Beweisgründen muss die Sorgerechtsverfügung schriftlich erstellt werden. Dabei muss das Datum angegeben sowie eine eigenhändige Unterschrift unter das Dokument gesetzt werden. Jeder Elternteil muss eine eigene Sorgerechtsverfügung anfertigen. Der gewünschte Vormund sollte bei beiden Dokumenten derselbe sein, damit es später keine Verwirrung gibt. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen die Eltern, wem nach ihrem Versterben die Vormundschaft der Kinder zugesprochen werden soll. Bei der Benennung ist es wichtig, die Vormundschaftsauswahl zu begründen. Ausserdem müssen Name, Anschrift und Telefonnummer der ausgewählten Person angegeben werden. Elternteile sollten den zukünftigen Vormund vor der Anfertigung einer Sorgerechtsverfügung über ihr Vorhaben in Kenntnis setzen. Der Vormund sollte bereit sein, für ein oder mehrere Kinder zu sorgen.

Wichtige Informationen und Tipps für Eltern

Du kannst am besten beide Exemplare der erstellten Sorgerechtsverfügung in einem bestimmten Ordner bei dir zu Hause aufbewahren. Zudem ist es ratsam, dem Wunschvormund eine Kopie der Verfügung zu überlassen. Ferner gibt es je nach Wohnort eine Möglichkeit, ein Exemplar bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) deines Wohnortes zu hinterlegen.

Der Alltag kann sorgenfreier gestaltet werden, wenn gewisse Dinge hinreichend geregelt wurden. Familien müssen sich keine Sorgen um die Zukunft machen, wenn in einer Sorgerechtsverfügung bestimmt wurde, dass die Kinder beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse gut versorgt sind. 

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