Testament für Ehepaare mit Kindern

Testament für Ehepaare mit Kindern © candy1812 - AdobeStock.com

Dass Eltern während der Kindheit ihrer Nachkommen versterben, gehört Gott sei Dank zum Ausnahmefall. Dennoch kommt es leider immer wieder vor, dass Eltern frühzeitig versterben und die Familie dann nicht mehr vollständig ist. Damit die Kinder neben der grossen Trauer sich nicht noch mit anderen Widrigkeiten auseinandersetzen müssen, ist es ratsam, wenn du als Elternteil bereits zu Lebzeiten mit einem Testament für eine entsprechende Vorsorge sorgst. Wie aber ist wichtig beim Aufsetzen eines Testamentes und was sollte nach Möglichkeit alles dadurch geregelt werden?

Das Testament als Sicherheit für dein Kind und die Familie

Mit der Geburt eines Kindes übernehmen Eltern eine völlig neue Verantwortung, welche auch über den Tod hinaus bestehen bleibt. Ein Testament regelt im Falle deines Todes deine Wünsche und alle anderen wichtigen Gegebenheiten. Die Vorsorge von deinem Kind sollte dabei oberste Priorität haben, damit auch wirklich alles in deinem Sinne und im Sinne deines Kindes umgesetzt wird. Viele vergessen nämlich leider, dass sie mit so einem Dokument unter anderem für die Zukunft ihres Kindes vorsorgen und Regelungen treffen können. Die meisten Menschen bringen das Schriftstück zur Regelung des Nachlasses nämlich ausschliesslich mit der Aufteilung ihrer Erbmasse in Verbindung, jedoch kann dieses sehr viel mehr regeln.

Was das Dokument alles regeln kann

Neben dem altbekannten, nämlich der Vererbung von materiellen Gütern und Werten, kann ein Testament noch wesentlich mehr regeln. Du kannst durch das Schriftstück z.B. festlegen, wer im Falle eures verfrühten Todes die Sorge für eure Kinder übernehmen soll. Du kannst hier exakt festhalten, wer den Vormund von deinem Kind übernehmen soll, wenn ihr als Eltern beide versterbt.

Du musst dazu auch nicht automatisch oder verpflichtend auf jemanden aus der Familie zurückgreifen, sondern kannst die Person dazu ernennen, welche dein grösstes Vertrauen geniesst und dem du die Erziehung deiner Kinder am liebsten in die Hände legen würdest. Bedenke aber, dass du mit der auserwählten Person vorab ein intensives Gespräch führst, um auch vollends zu klären, dass diese Person zu diesem Schritt auch bereit ist. Schliesslich kann es sein, dass dieser Wunschvormund damit eine lebenslange Verantwortung übernimmt. Die Kindesschutzbehörde wird zwar deinen Wunsch überprüfen, um ermitteln zu können, dass dies auch das Beste für dein Kind ist, wird aber in aller Regel deinem Vorschlag entsprechen. Sollte es sich bei deinem Wunschvormund allerdings um jemanden handeln, der bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten oder abhängig von Alkohol oder Drogen sein, wird die Kindesschutzbehörde eine gegenteilige Entscheidung treffen.


Die Verwaltung des hinterlassenen Vermögens für die Kinder

Solltest du und dein Partner euren Kindern ein entsprechendes Vermögen hinterlassen können, solltest du innerhalb deines Testamentes festhalten, wer die Verwaltung dieses Vermögens übernehmen soll, bis eure Kinder die Volljährigkeit erreicht haben. Hier könnt ihr genau festlegen, wie und was die zu verwaltende Person mit den hinterlassenen Werten machen darf und was nicht. Auch an dieser Stelle könnt ihr wieder frei entscheiden und müsst hierzu niemanden aus dem Familienkreis wählen. Zudem muss es sich beim "Vermögensverwalter" nicht um dieselbe Person handeln, die auch den Vormund übernimmt.

Es ist zum Aufsetzen eines Testamentes nicht notwendig, einen rechtlichen Beistand aufzusuchen. Ihr könnt das Dokument rechtsgültig auch selber verfassen, müsst aber dabei zwingend eine gesetzlich vorgeschriebene Formschrift berücksichtigen, da dieses sonst am Ende noch für ungültig erklärt werden kann.

Das geltende Recht in der Schweiz

Es besteht laut dem gültigen Recht in der Schweiz derzeit immer noch nicht die Möglichkeit, ein Testament gemeinschaftlich aufzusetzen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn von beiden Aufsetzern alle vorgesehenen Formerfordernisse erfüllt werden. Gemeint ist damit, dass beide Parteien ein eigenes Dokument verfassen müssen, welche gänzlich von Hand geschrieben wurden und auch handschriftliche Signaturen enthalten. Von vielen wird nämlich der Fehler begangen, dass nur einer von beiden das Dokument unterzeichnet, während der andere den Inhalt niedergeschrieben hat. Hierbei handelt es sich dann aber nicht um ein formgültiges Testament. Achtet zudem auf klare und unmissverständliche Angaben, so dass es keinen Spielraum für etwaige Auslegungsmöglichkeiten gibt.

Damit nach dem eigenen Tod alles geregelt ist

Dass ein Testament wichtig ist, ist nichts Neues, jedoch lassen viele den Aspekt der Vorsorge der eigenen Kinder oftmals unbeabsichtigt weg. Damit dir, deinem Partner und vor allem euren Kindern nicht eine ungeklärte Situation bevorsteht, falls es zu eurem Tode kommt, solltet ihr frühzeitig mit einem Testament vorsorgen. Ungeklärte Verhältnisse können nämlich im schlimmsten Fall zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen und dein Kind zusätzlich schwer belasten.

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