Eltern haften für ihre Kinder – so wappnen sich Familien mit der Haftpflichtversicherung

Gut geschützt die ersten Schritte wagen – eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Familien. ©Endho CC0 Public Domain - Pixabay.com

Ein Ball, der in die falsche Richtung fliegt, ein unachtsamer Moment – so schnell kann so viel passieren. Und manchmal verändert ein einziger Augenblick das Leben nachhaltig. Daher gehört eine passende Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Familien. Denn die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Dritte oder deren Eigentum Schaden nehmen. Wir erklären, wie mit der passenden Police Eltern und ihre Kinder vor hohen Kosten im Schadensfall bewahrt werden.


Wann springt die private Haftpflichtversicherung ein?

Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, ist rechtlich dazu verpflichtet, diesen finanziell auszugleichen. Eine private Haftpflichtversicherung abschliessen lohnt sich, damit diese die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden an einer dritten Person übernimmt. Dabei kann es sich um einen Sachschaden, wie eine kaputte Fensterscheibe handeln, aber auch Personenschäden sind abgedeckt. Und gerade letztere können richtig teuer werden. Während das kaputte Fenster oft auch aus eigener Tasche bezahlt werden könnte, kann ein Personenschaden eine Familie in den finanziellen Ruin treiben. Denn hier kommen unter Umständen hohe Arzt- und Therapiekosten sowie Lohnausfallkosten auf den Verursacher zu. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten. Und: Sie prüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und ein Zahlungsanspruch besteht.

Eine private Haftpflichtversicherung gehört in der Schweiz zu den freiwilligen Versicherungen. Oft wird sie jedoch von Vermietern als Voraussetzung zur Anmietung einer Immobilie verlangt. Zudem ist in den meisten Kantonen für Hundehalter der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Diese Schäden können im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt werden:

  • Sach- und Personenschäden: Die Haftpflichtversicherung kommt für Vermögensschäden auf, die aus Personen- und Sachschäden resultieren.
  • Schadenverhütungskosten: Diese können beispielsweise bei der Löschung eines Brandes entstehen.
  • Mieterschäden: Die Kosten für die Macke im Waschbecken oder das zerkratzte Parkett übernimmt die Versicherung.
  • Obhutsschäden: Geliehene oder in Obhut genommene Gegenstände können ebenfalls im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert werden.
  • Eigentümerschäden: Kommt es beispielsweise zum Sturz eines Dritten im Eingangsbereich, weil Hauseigentümer Schnee und Eis nicht entfernt haben, springt die Versicherung ein.
  • Schäden als Fahrer eines Kraftfahrzeugs oder Velos
  • Tierhalterschäden
  • Schäden im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit
  • Schäden im Rahmen eines Ehrenamts
  • Schäden im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit
  • Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen

Übrigens: Schäden, die versicherte Personen sich selbst oder im Haushalt lebenden Personen zufügen, Schäden durch Abnutzung, absichtliche Schäden und vorhersehbare Schäden deckt die Haftpflichtversicherung nicht.

So werden Kinder mitversichert

Vor Abschluss des Versicherungsvertrags sollten sämtliche Optionen und Risiken besprochen werden, damit die Versicherung letztendlich alle wichtigen Punkte in der passenden Höhe deckt. Viele Versicherer bieten ein praktisches Baukastenprinzip an, mit dem ein individuell passendes Angebot, bei dem keine unnötigen Kosten für nicht gebrauchte Policen entstehen, zusammengestellt werden kann.

Manchmal genügt ein Schritt in die falsche Richtung und der Schaden ist gross. © qimono CC0 Public Domain - Pixabay.com

Wer sich für eine private Haftpflichtversicherung entscheidet, hat zudem die Wahl zwischen einer Versicherung für eine Einzelperson und einer Versicherung, die weitere Mitglieder des Haushalts einschliesst. Dies können sowohl Partner oder Partnerin, Kinder und Grosseltern als auch WG-Mitbewohner sein. Auch ein Haustier kann mitversichert werden.

Wie lange sind die Kinder mitversichert?

Allerdings gelten bei der Mitversicherung für die Kinder bestimmte Einschränkungen bestimmt durch Alter, Zivilstand und Stellung. Mündige, ledige Kinder bis zum 25. Lebensjahr können in der Privathaftpflicht der Eltern bzw. eines Elternteils mitversichert sein, solange sie noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Zudem kann die Mitversicherung der Kinder von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt sein. Es empfiehlt sich daher, sich bezüglich der genauen Bedingungen zu erkundigen und nach Abschluss von Lehre, Studium oder Ausbildung Kontakt zur Versicherung aufnehmen, um sich nach dem aktuellen Status des Kindes zu erkundigen.

Zieht ein Kind von zuhause aus, muss es sich um eine eigene Privathaftpflichtversicherung kümmern.

Nicht verwechseln: Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung

Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung sind zwei vollkommen verschiedene Versicherungen, die jedoch gerne einmal verwechselt werden. Dies liegt sicher nicht zuletzt daran, dass beide auch kombiniert angeboten werden.

Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung deckt die Hausratversicherung keine Schäden, die Dritten entstehen. Durch die Hausratversicherung sind Schäden am persönlichen Besitz – wie dem Hausinventar in Form von Möbeln, Kleidung oder Fernseher – versichert.

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