Baby anmelden nach der Geburt

Baby anmelden nach der Geburt © Aleksandr - fotolia.com

Ein paar Formalitäten gehören nach der Geburt dazu und dürfen nicht vergessen werden. Wann muss du dein Kind offiziell anmelden? Werdende Eltern sind vor allem am Anfang mit so vielen anderen Dingen beschäftigt. Hier kommen daher die wichtigsten Hinweise.

Baby anmelden nach der Geburt

Jedes Baby, welches in der Schweiz das Licht der Welt erblickt, muss beim zuständigen Zivilstandsamt behördlich gemeldet werden. Ihr habt dazu nicht so viel Zeit: Innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt soll das Kleine angemeldet werden. Aber das Spital und meist auch die Geburtshäuser übernehmen in der Regel die Meldung beim Zivilstandsamt.

Bei einer Hausgeburt musst du dich selbstständig innerhalb der Frist um die Meldung kümmern oder du beauftragst einen Nahestehenden mithilfe einer schriftlichen Vollmacht damit. Dem Zivilstandsamt muss der Name der bevollmächtigten Person in einer schriftlichen Ermächtigung bekannt gegeben werden.

Was brauchst du für die Anmeldung beim Zivilstandsamt?

Wer sein Baby anmelden will, muss dem Zivilstandsamt folgende Unterlagen vorlegen:

  • Identitätsnachweis
  • Niederlassungsbestätigung
  • Geburtsmeldung eines Arztes oder der zuständigen Hebamme

Sobald das Kind gemeldet ist, trägt das Zivilstandsamt den kleinen neuen Erdenbürger in das Personenstandsregister ein. Dann ist er offiziell in deinem Ort gemeldet und wird als Gemeindemitglied betrachtet. Alle Kinder der Meldepflicht zu unterziehen hat auch den Hintergrund, dass das Bundesamt für Statistik diese Daten sammelt und zusammenstellt.


Meldung an den Arbeitgeber

Damit du von den Kinder- und Familienzulagen profitieren kannst, musst du auch deinen Arbeitgeber informieren. 

Versicherungen informieren

Die Versicherungen der Familie sollten über die Geburt des Kindes informiert werden.

Um die Krankenkasse für dein Kind kümmerst du dich besser schon in der Schwangerschaft. So brauchst du nach der Geburt nur noch den effektiven Geburtstermin zu melden. 

Elterliche Sorge regeln, falls ihr nicht verheiratet seid

Ausserdem ist ein wichtiger Punkt, die elterliche Sorge zu regeln, wenn ihr nicht verheiratet seid. Damit der Papa auch ganz offiziell als Vater des Kindes angesehen wird, muss das vor dem Zivilstandesamt zusammen mit der Kindesanmeldung schriftlich erklärt werden. Daraus muss hervorgehen, dass die Eltern sich über Obhut und Unterhalt für das Kind geeinigt haben. Bis dahin nämlich liegt die alleinige elterliche Sorge bei der Mutter.

 

Tipp: Damit du nach dem Schwangerschafts-Newsletter auch den passenden Baby-Newsletter zur richtigen Lebenswoche deines Kindes erhältst, passe den effektiven Geburtstermin in deinem Profil an. Vielen Dank!

Bewertung

Das könnte dich auch interessieren...

Keine Artikel vorhanden