Risiko-Schwangerschaft

Faktoren für Risikoschwangerschaften © Monkey Business - AdobeStock.com

Jede Mutter sehnt sich danach, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Doch leider geben immer wieder sogenannte Risikoschwangerschaften Anlass zur Sorge. Die Angst vor Komplikationen bei Schwangerschaft oder Geburt hält viele werdende Mütter davon ab, eine unbeschwerte Schwangerschaft zu erleben. Wir klären auf, ab wann man von einer Risikoschwangerschaft spricht und welche Versorgung du erhältst.

Wann spricht man von einer Risikoschwangerschaft?

Wenn du bei deiner Schwangerschaft bereits über 35 Jahre alt bist, zählst du offiziell zur Risikogruppe, weil bei einer Schwangerschaft das Herz-Kreislaufsystem, der Bewegungsapparat sowie der Stoffwechsel stärker belastet werden. Allerdings lassen sich bei Spätgebärenden die Risiken durch moderne Vorsorgemassnahmen sehr minimieren.

Auch bei Krankheiten, die schon vor der Schwangerschaft bestanden, ist eine erhöhte Kontrolle der Mutter ab der ersten Schwangerschaftswoche erforderlich. Bei bestehenden Infektionskrankheiten oder Bluthochdruck liegt eine Risikoschwangerschaft ebenso vor, wie bei einer Rhesusunverträglichkeit oder einer Schwangerschaftsdiabetes. Auch eine schwangere Mehrlingsmutter oder eine Mutter die Zwillinge erwartet, wird als Risikoschwangere angesehen. Dies auch, falls die Schwangerschaft einen vollkommen normalen Verlauf nimmt. Aber es soll hier unter anderem die Möglichkeit einer Frühgeburt ausgeschlossen werden.


Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Wenn du schwanger bist und es sich hierbei um eine Risikoschwangerschaft handelt, solltest du dir zunächst keine Sorgen machen. Es bedeutet lediglich, dass du als werdende Mutter intensiver medizinisch betreut wirst und die eine oder andere Untersuchung mehr erhältst. Um spätere Komplikationen oder eine Frühgeburt auszuschliessen.

Wird eine Fruchtwasseruntersuchung erforderlich, wird die Notwendigkeit vom Arzt bescheinigt und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Bei einer Risikoschwangerschaft werden meist alle diese Kosten übernommen. Auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen bezahlt die Krankenkasse in diesem Fall. Wenn du dein Baby oder deine Zwillinge in einem Geburtshaus auf die Welt bringen möchtest, werden auch die Kosten von der Grundversicherung abgedeckt. Allerdings muss das Geburtshaus auf der Spitalliste deines Wohnkantons gelistet sein.

Kein Grund zur Sorge

Auch wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handeln könnte, sind überhöhte Sorgen unangebracht, da du zu jeder Zeit die geeignete medizinische Versorgung erhältst.

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