29. Schwangerschaftswoche (29. SSW) - dein Baby, dein Bauch

29. Schwangerschaftswoche © Sebastian Kaulitzki - adobe.stocks.com

Kaum zu glauben - mit Beginn der 29. Schwangerschaftswoche hast du bereits den 8. Schwangerschaftsmonat erreicht. Dein Bauch ist rund wie eine Kugel, Wasseransammlungen in Gesicht, Händen und Beinen lassen dich fülliger aussehen. Auch deine Brust kann im Laufe der Schwangerschaft bereits um zwei Körbchengrössen gewachsen sein.

Wie entwickelt sich dein Baby in der 29. SSW?

So langsam wird der Grössenvergleich deines Babys mit Gemüse schwierig. Mit einer Grösse von ca. 37 bis 38 cm ist es in etwa so lang wie ein Staudensellerie und wiegt ungefähr 1‘200 Gramm.

Zwischen der 29. und der 32. Schwangerschaftswoche findet die letzte grosse Vorsorgeuntersuchung statt, so dass du dein Baby noch einmal via Ultraschall ansehen kannst. Im Ganzen kannst du es nicht mehr erkennen, dazu ist es mittlerweile zu gross. Aber mit etwas Glück wirst du sehen, dass zum Beispiel seine Zehen bereits vollständig entwickelt sind. Dein Arzt / deine Ärztin überprüft zudem, ob alle Organe ihre Arbeit aufgenommen haben und ob dein Baby entsprechend seines Alters entwickelt ist.

Die Organbildung ist inzwischen so gut wie abgeschlossen. Die Organe arbeiten bereits, müssen noch ein wenig wachsen und vor allem trainieren. Dein Baby legt nun vorrangig an Gewicht zu und wächst in die Länge. Das wirst du in den kommenden Wochen an deinem deutlich wachsenden Bauch erkennen.

Auch die Entwicklung des kleinen Gehirns schreitet in der 29. Schwangerschaftswoche voran. Dein Baby wird mit rund 100 Milliarden Gehirnzellen zur Welt kommen. Da das Gehirn wächst, passt sich auch das Kopf-Skelett deines Babys weiter an.

Auch das Immunsystem des Ungeborenen arbeitet aktiv. Mit der Weitergabe deiner Antikörper versorgst du dein Baby mit einem wichtigen Schutz für die Zeit nach der Geburt.

Bei den meisten kleinen Jungen finden die Hoden in der 29. SSW ihren endgültigen Platz. Bei manchen dauert es aber tatsächlich bis nach der Geburt. Die Klitoris der Mädchen ist im Ultraschallbild gut zu sehen, da die Schamlippen noch nicht voll ausgebildet sind, um sie vollständig zu bedecken.


Was passiert mit deinem Körper in der 29. SSW?

Die meisten Schwangeren legen ab der 29. Schwangerschaftswoche noch einmal deutlich an Gewicht zu, ca. 500 Gramm pro Woche. Dein Herz pumpt nun gut einen Liter mehr Blut durch das Gefässsystem. Die Muskeln in deinen Beinen müssen während der Schwangerschaft bei jedem Schritt ebenfalls Blut zum Herz hin pumpen. Unterstützen kannst du mit Kompressionsstrumpfhosen oder -strümpfen. Manch Schwangere hat mit Krampfadern zu kämpfen, die sich jedoch in der Regel nach der Geburt wieder zurückbilden.

Deine immer grösser werdende Gebärmutter verdrängt die Harnblase und übt Druck auf sie aus. Deshalb klagen viele Schwangere ab der 29. SSW über unwillkürlichen Urinabgang. Mit einer Slipeinlage kannst du entspannt damit umgehen. Auch nach der Entbindung kann es durch geburtsbedingte Überdehnung der Beckenbodenmuskulatur beim Husten, Lachen oder Niesen zu unkontrolliertem Urinabgang kommen. Deshalb solltest du nach der Geburt konsequent Beckenbodengymnastik betreiben.

Sicher hast du es schon bemerkt. In der 29. SSW kommt es vermehrt zu Übungswehen, die jedoch nicht schmerzhaft sind. Durch das rhythmische Zusammenziehen der Gebärmutter wird dein Bauch hart. Um die zehn Vorwehen am Tag sind unbedenklich und nach der 32. Schwangerschaftswoche wird es in der Regel auch wieder ruhiger. Wenn die Wehen schmerzhaft und regelmässig auftreten oder du sogar Blutungen hast, handelt es sich vermutlich um echte Wehen. Dann schnell ins Krankenhaus. Hier wird man zunächst versuchen, die Wehen noch einmal zu stoppen.

Interessantes:

Generell besteht in der Schweiz der Anspruch auf eine monatliche Kinderzulage bis einschliesslich des 16. Lebensjahres des Kindes für alle erwerbstätigen Personen. Damit soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder ausgeglichen werden. Die Mindesthöhe beträgt CHF 200, die Kantone können jedoch auch höhere Zulagen festsetzen. Ausbezahlt wird die Kinderzulage gemeinsam mit dem Lohn über den Arbeitgeber. Eine einmalige Geburtszulage ist im "Bundesgesetz über Familienzulage" (FamZG) nicht vorgeschrieben. Auch hier können die Kantone frei über die Leistung entscheiden.

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