Krankes Kind - Arbeitsrecht Schweiz

Kind krank - Rechte bei der Arbeit © _IB_ - istockphoto.com

Was sagt das Schweizer Recht, wenn Eltern ihr krankes Kind betreuen müssen? Nicht immer sind Grosseltern und Verwandte in der Nähe, oder haben Familien ein Au-Pair. Für viele Eltern, und besonders für Alleinerziehende sind Zeiten, wenn das Kind krank ist, eine echte Bewährungsprobe. Der gut organisierte Alltag kommt jetzt ins Wanken. Aber darf der Arbeitgeber jemanden deswegen benachteiligen? Wir machen uns auf die Suche nach Antworten, wie das Schweizer Arbeitsrecht gilt, wenn das Kind krank ist.

Arbeitsrecht Schweiz: Welche Rechte habe ich, wenn das Kind krank ist?

Es gibt Einschränkungen, die der Arbeitgeber bei Krankheit deines Kindes dulden muss. Grundsätzlich kann eine Mutter oder ein Vater in der Schweiz bis zu drei Tage von der Arbeit fernbleiben, wenn ein krankes Kind zu betreuen ist. Laut Arbeitsrecht Schweiz darf eine Mittagspause bis zu 1,5 Stunden dauern, wenn ein krankes Kind allein daheim ist. Und kein Arbeitnehmer kann gezwungen werden, Überstunden zu machen, wenn zu Hause ein Kind bis 15 Jahren oder ein anderes pflegebedürftiges Familienmitglied wartet.

Kind krank Arbeitsrecht Schweiz: Laut Art. 36 Abs. 3 ArG ist für die Glaubhaftmachung die Vorlage eine ärztlichen Attests notwendig. Das bedeutet, du musst deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Merkst du morgens, dass du nicht zur Arbeit gehen kannst, informierst du deinen Arbeitgeber sofort, damit sich dieser um Ersatz kümmern kann.

Für jeden neu auftretenden Krankheitsfall dürfen wieder drei Tage frei genommen werden. Nach Treu und Glauben muss man jedoch wieder zur Arbeit kommen, wenn es dem Kind besser geht, auch wenn die drei Tage noch nicht verstrichen sind.


Kind krank Arbeitsrecht Schweiz: Dürfen Ferien gekürzt werden?

Und was ist mit den Ferien, dürfen die gekürzt werden? Wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr als einen Monat abwesend war, darf der Urlaub nicht gekürzt werden. Auch eine Kündigung darf nicht aus diesem Grund ausgesprochen werden.

Im Interesse eines guten Arbeitsverhältnisses sollte man versuchen, in weniger akuten Fällen die Betreuung des kranken Kindes durch eine Vertrauensperson übernehmen zu lassen. Die meisten Eltern kennen die Phasen immer wiederkehrender Infekte, die oftmals mit dem Beginn der Kindergartenzeit anfangen. Hier sollte der Arbeitgeber nicht überstrapaziert werden, im Gegenteil gilt es, eine Balance zu finden. Kann das Grosi einspringen, oder eine Nachbarin? Wer im Voraus schon Lösungen findet ist für den Notfall gewappnet.

Achtung: Was du nicht tun solltest ist, ein krankes Kind in die Kindertagesstätte oder in den Kindergarten zu schicken. Das verhindert nicht nur eine zügige Genesung, es führt auch zu einer permanenten Ansteckung der Kinder untereinander.

Angebote zur Unterstützung bei einem kranken Kind:

  • Die Rotkreuz-Kinderbetreuung springt ein, wenn Kinder krank sind oder Eltern eine schwierige Zeit durchmachen. Die Dienstleistung bietet eine rasche, verlässliche Lösung an, die das Wohlbefinden des Kindes gewährleistet.
  • Entlastungsdienst Schweiz: Betreuung und Pflege von chronisch kranken oder behinderten Kindern
  • Kinder-Spitex: Hilfe und Entlastung für Familien mit einem kranken Kind

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