Trampolinspringen - Verletzungsgefahr beachten!

Trampolin für Kinder – die unterschätzte Gefahr © Martinan - AdobeStock.com

Trampolinspringen macht Spass - keine Frage. Deshalb werden die Spiel- und Sportgeräte auch in immer mehr Gärten aufgestellt. Allerdings sollten Eltern sich auch der Verletzungsgefahren bewusst sein, die von der Nutzung dieses Spielgerätes ausgehen. Aber auf welche goldene Regel solltest du achten, wenn du dein Kind auf das Trampolin lässt?

Welche Verletzungen drohen beim Trampolin springen?

Wenn mehrere Kinder auf dem Trampolin springen, ist ein Aneinandergeraten, Hinfallen und Straucheln nicht zu vermeiden, denn das zeitlich nicht abgestimmte Hüpfen löst beim Aufprall einen mächtig Kraftakt auf der Gegenseite des Trampolintuches aus. Gerade Arme, Beine und der Kopf sind gefährdet, wenn es um die Nutzung des Trampolins geht. Brüche sowie Prellungen und Bänderrisse sind die am häufigsten entstehenden Verletzungen. Aber auch Platzwunden am Kopf sowie Gehirnerschütterungen und Halsverletzungen führen manchmal sogar ins Spital.

Worauf sollten Eltern achten, damit das Kind nicht gefährdet wird?

Es gibt eine goldene Regel, die lautet, dass das Spielgerät von den Kindern nur einzeln benutzt werden sollte. Am besten eignet sich dazu eine Stopp- oder Eieruhr, die so eingestellt werden kann, dass jedes Kind gleichviele Minuten das Trampolin für sich nutzen darf. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, dass die Kinder je zu einem Lied springen dürfen – das erhöht natürlich die Bewegungslust noch mehr.

Kleinkinder sollten immer nur unter Aufsicht auf das Trampolin dürfen. Bei Kindern im Grundschulalter solltest du auf jeden Fall immer wieder einen Blick darauf werfen, ob alle Regeln eingehalten werden.

Es ist wichtig, dass das Trampolin immer wieder geprüft wird, denn auch ein fehlendes oder aber ein beschädigtes Auffangnetz kann zu einer Gefahrenquelle beim Springen werden. Die Netze leiden, wenn sie der UV-Strahlung und sonstigen Witterung ausgesetzt sind und deshalb sollte das Netz regelmässig kontrolliert und gegebenenfalls ausgetauscht werden.


Eltern sollten Regeln fürs Trampolin springen aufstellen

Am besten stellst du gemeinsam mit deinen Kindern vor der ersten Trampolin-Nutzung eure Regeln auf. Erkläre den Kindern, dass schmerzhafte Verletzungen passieren können, wenn sie diese Leitlinien nicht beachten.

Regeln:

  • Wer auf dem Trampolin springt, wird von den anderen weder abgelenkt noch beim Springen behindert.
  • Weitere wichtige Regel ist, dass das Auffangnetz nur als Hilfe gegen Abstürze erklärt wird. Das Kind sollte also nicht beabsichtigt in das Netz springen.
  • Zudem sollte eine Regel sein, dass die Mitte des Trampolins genutzt wird und nicht die Ränder.

Ab welchem Alter sollten Kinder springen dürfen?

Ab dem etwa dritten Lebensjahr können Kinder unter Aufsicht allein springen. Bedenken sollten Eltern aber, dass Kinder unter fünf Jahren besonders verletzungsgefährdet sind auf dem Trampolin.

Wo lauern die Gefahren?

Besonders unkontrollierte Sprünge können zu einer Verletzungsgefahr führen, weil etwa das Kind ins Straucheln geraten und es sich so Bänderdehnungen, -risse oder auch Halsverletzungen zuziehen kann. Eine weitere Gefahr liegt darin, mit den Füssen in die Spannspiralen am Rand des Trampolins zu geraten und sich so zu verletzen.

Worauf achten beim Trampolinkauf?

Soll ein Trampolin in den eigenen Garten einziehen, dann sollten Eltern auf eine hohe Verarbeitungsqualität und ein geprüftes Sprunggerät setzen. Ein Auffangnetz sollte beim Lieferumfang dabei sein oder aber eigenständig zusätzlich angeschafft werden. Auch die Grösse der Sprungfläche spielt beim Kauf eine Rolle. Ein grosses Trampolin fängt die Sprünge weicher auf und je kleiner die Sprungfläche ist, desto härter ist auch die Nutzung.

Trampolin im Garten – Wer haftet bei einem Unfall?

Wer ein Freizeittrampolin zur Verfügung stellt, ist dafür verantwortlich, dass es richtig aufgestellt, gewartet und unterhalten wird. Für ein Trampolin, welches zum Beispiel im Garten eines Mehrfamilienhauses verwendet wird, empfiehlt die BFU, diese Checkliste für Kontrollen/Wartung und Reparaturen zu verwenden sowie dafür eine verantwortliche Person zu bestimmen. Am Trampolin selber sollten Hinweise für die Benützung angebracht werden.​​

Ob und wann jemand nach einem Unfall zivilrechtlich haftet und / oder strafrechtlich verantwortlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher kann die Frage nicht generell beantwortet werden.

Ursachen für Un- und Rechtsfälle können unsachgemässer Aufbau und / oder Wartung / Unterhalt der Geräte, aber auch falsche Benutzung sein. Deshalb ist wichtig, v.a. kleinere Kinder beim Springen zu beaufsichtigen und das unbefugte / unbeaufsichtigte Benutzen der Trampoline zu verhindern (z.B. durch eine Umzäunung oder indem das Netz abgeschlossen wird). Gefordert hinsichtlich Aufsicht sind nicht nur diejenigen Personen, die Trampoline aufstellen, sondern auch die Erziehungsberechtigten der Kinder.

Gartentrampolin: Sicherheitstipps der bfu:

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