Tod der Eltern - was passiert mit den Kindern?

Tod der Eltern: Was passiert mit den Kindern? © altanaka - AdobeStock.com

Der Tod ist ein ständiger Begleiter im Leben eines jeden Menschen und auch Kinder sind vor dieser Tatsache leider nicht geschützt. Was passiert also mit den Kindern, wenn die Eltern frühzeitig versterben? Wie sehen die rechtlichen Gegebenheiten rund um die Themen "Vormund", "Sorgerecht" und "Vorsorge" aus? Nachfolgend erfährst du viele wichtige Antworten zu dieser Ausnahmesituation.

Wenn die Familie vorzeitig auseinandergerissen wird

Wird die Familie vorzeitig auseinandergerissen, dann stellt sich nach und neben der Trauer die Frage, was mit dem Kind oder den Kindern passiert? Ihr als Eltern sollte daher für diesen Fall entsprechend früh eine Vorsorge treffen, damit euer Kind am Ende nicht noch mit einer ungeklärten Situation konfrontiert wird. Im Genauen ist damit eine sogenannte Sorgerechtsverfügung gemeint, auch bekannt als Sorgerechtstestament. Mit diesem Schreiben habt ihr die Möglichkeit genau festzulegen, wer nach eurem Ableben die elterliche Sorge für eure Kinder bekommen soll. Zwar erkennt die KESB als zuständige Behörde dieses Schriftstück nicht als verbindlich an, wird sich aber in der Regel gleichermassen an den dort verfügten Wunsch halten. Selbstverständlich aber nur dann, wenn es auch dem Wohl des Kindes entspricht und sonst keine anderen elementaren Gründe für eine Nichtentsprechung vorliegen.

Gemeinsame Sorge und der Tod eines Elternteils

Kommt es zum Tod eines Elternteils, dann erhält automatisch der überlebende Elternteil die elterliche Sorge und in der Regel auch die alleinige. Es ist nicht notwendig, dass eine Regelung durch eine Behörde getroffen wird. Verstirbt der Elternteil mit der alleinigen Sorge, bekommt der andere Part das Sorgerecht nicht automatisch zugesprochen. Im ersten Schritt erfolgt hierzu eine Überprüfung der zuständigen Behörde, inwieweit dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht zugesprochen werden kann. Entscheidend und im Vordergrund hierbei steht immer das Wohl der Kinder. Wenn du also die alleinige Sorge für dein Kind innehast und du siehst gravierende Gründe, dem anderen Elternteil die elterliche Sorge nach deinem Ableben nicht zu übertragen, dann musst du diese Gründe auf jeden Fall schriftlich innerhalb des Sorgerechtstestaments niederschreiben.


Wenn beide Elternteile versterben

Zu damaligen Zeiten wurde die elterliche Sorge unmittelbar den Taufpaten (Gotte oder Götti) übertragen. Inzwischen ist diese Art und Weise nicht mehr zeitgemäss und wurde entsprechend überarbeitet. Heute übernimmt die zuständige Behörde die verpflichtende Aufgabe, für das Kind einen geeigneten Vormund zu finden, um diesen dann das Sorgerecht zusprechen zu können. Sollte es der Behörde innerhalb der Verwandten oder der nahestehenden Angehörigen nicht möglich sein, einen geeigneten Fürsorgepflichtigen zu finden, muss ein Amtsvormund mit dieser Aufgabe betraut werden. Um deinem Kind eine solche Tortur zu ersparen, solltest du dich unbedingt zu Lebzeiten um einen sogenannten Wunschvormund kümmern, der im Falle deines frühzeitigen Todes die Fürsorge für dein Kind übernimmt.

Wichtig bei der Sorgerechtsverfügung

Schon allein aus Gründen der Beweispflicht ist es wichtig, dass du die Sorgerechtsverfügung auf jeden Fall schriftlich festhältst. Zudem musst du das Schreiben mit einem Datum versehen und auch handschriftlich unterzeichnen. Achte darauf, dass sowohl du als auch dein Partner je ein eigenständiges Exemplar aufsetzt, welches denselben Wunschvormund beinhaltet. Ihr haltet in dem Dokument fest, wen ihr als Eltern für den Fall eures frühzeitigen Todes als Vormund für eure Kinder vorseht. Ihr müsst diese Entscheidung jedoch auch schriftlich begründen können. Zudem müssen Adresse und Personalien des Wunschvormundes aufgeschrieben werden. Bevor ihr diese Dokumente erstellt, solltet ihr euch jedoch mit dem Wunschvormund auseinandersetzen, ob dieser auch wirklich dazu bereit ist, das Sorgerecht für euer Kind zu übernehmen.

Solltet ihr mehrere Kinder haben, dann wäre es ratsam, wenn ihr sie als Familie bei ein und demselben Vormund unterbringt. Des Weiteren müsst ihr eine Überlegung anstreben, wie es um euer materielles Erbe aussieht, welches eure Kinder einmal bekommen sollen, denn dieses muss auch von einer entsprechend festgelegten Person verwaltet werden. Wichtig für euch an dieser Stelle - ihr müsst hierzu nicht dieselbe Person auswählen, die ihr auch als Wunschvormund bestimmt habt. Die Sorgerechtsverfügung sollte in mehreren Exemplaren verteilt werden, sprich bei euch zu Hause, beim Wunschvormund und eventuell auch bei der zuständigen Behörde.

Mit nötiger Weitsicht zur Vorsorge

Wie du siehst, gibt es einige wichtige Dinge zu regeln, auch wenn die Zeit eigentlich noch lange nicht gekommen ist. Jedoch solltet ihr zum Wohle eurer Kinder auf das Schlimmste vorbereitet sein, damit diese am Ende nicht noch mehr leiden müssen.

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