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Deshalb SWICA – auch während der Mutterschaft
Präventionsangebote in der Mutterschaft © Swica, Winterthur

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Wer sich entscheidet eine Familie zu gründen und ein Kind zu bekommen, steht vor grossen Veränderungen. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Sicherheit, Verantwortung und die Gesundheit sind zentral. SWICA hat es sich zur Aufgabe gemacht deine Gesundheit durch eine optimale Versorgung zur Hauptsache zu machen.
Mit dem ersten Nachwuchs beginnt ein Lebensabschnitt, in dem Sicherheit und Verantwortung einen neuen Stellenwert erhalten. Bei SWICA ist deine Gesundheit das Wichtigste. Ein Rundum-Paket sorgt für eine optimale Versorgung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Bei Unsicherheiten sind die SWICA-Ärztinnen und -Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal der telemedizinischen Beratung santé24 rund um die Uhr das ganze Jahr für dich und dein Baby da.
Doch welche Versicherungen sollen werdende Eltern denn nun abschliessen und welche Kosten rund um die Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenversicherung? Ein erster Schritt ist der Abschluss einer Grundversicherung die auch für Babys obligatorisch ist.
Diese Kosten deckt die Grundversicherung
Gemäss gesetzlicher Regelung übernehmen alle Grundversicherungen die gleichen Leistungen. Wichtig: Schwangerschaftskomplikationen bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche gelten als Krankheit. Ist eine Behandlung notwendig, muss die werdende Mutter Franchise und Selbstbehalt übernehmen. Bei Krankenpflegeleistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft fällt keine Kostenbeteiligung an. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung decken die grundlegenden Versicherungsbedürfnisse ab. Diese sind:
- Geburtsvorbereitungskurse (150 Franken an Gruppenkurse bei Hebammen)
- Sieben Kontrolluntersuchungen
- Zwei Ultraschalluntersuchungen
- Entbindung auf der allgemeinen Abteilung eines Vertragsspitals oder Geburtshauses im eigenen Wohnkanton sowie zu Hause
- Spitalaufenthalt von Mutter und Baby (sofern dieses gesund ist); bei Spontangeburten maximal fünf Tage, bei Kaiserschnitt bis zu acht Tage
- Eine ärztliche Nachuntersuchung nach der Geburt
- Bei Risikoschwangerschaften wird das Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen festgelegt
- Drei Sitzungen für Stillberatungen bei Hebammen oder speziell ausgebildeten Pflegepersonen
- Wochenbettbetreuung durch eine freischaffende Hebamme; maximal 16 Hausbesuche innerhalb von acht Wochen
Mehr Leistungen dank Zusatzversicherungen
Willst du mehr Privatsphäre und Komfort, eine freie Arzt- und Spitalwahl oder besondere Leistungen?
Dann empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung wie der HOSPITA Spitalversicherung oder von COMPLETA TOP bzw. PRAEVENTA.
SWICA – Weil Gesundheit alles ist
Ob Stillberatung, Rückbildungsturnen oder Babyschwimmen: SWICA beteiligt sich als verantwortungsvoller Gesundheitspartner aus den Zusatzversicherungen COMPLETA PRAEVENTA und OPTIMA mit bis zu 800 Franken* (*mehr erfahren) pro Jahr an Kursen für dich und dein Kind.
Mehr erfahren und zu den AngebotenJetzt von persönlicher Beratung profitieren und unkompliziert wechseln
Hast du Fragen oder möchtest du von einer individuellen Beratung profitieren? Die SWICA-Kundenberaterinnen und -Kundenberater sind gerne für dich da. Komm unverbindlich vorbei, rufe uns an oder schreib uns – wir freuen uns auf deinen Kontakt.
Ein Wechsel zu SWICA ist übrigens ganz einfach. Unser Kundenservice bereitet alles für dich vor und übernimmt auch die Kündigung bei deiner aktuellen Versicherung.
Gratisnummer: 0800 80 90 81
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